„Mit dieser Entscheidung setzen wir ein klares Signal für die ärztliche Ausbildung in der Region“, sagt Dr. Thomas Bartkiewicz, Ärztlicher Direktor des Harzklinikums. „Eine faire und planbare Vergütung ist eine wichtige Grundlage dafür, dass sich Medizinstudierende auf ihre Ausbildung konzentrieren können, ohne durch finanzielle Sorgen belastet zu sein.“
Neben der monatlichen Aufwandsentschädigung von 992 Euro brutto stellt das Harzklinikum weiterhin Unterkunft und Verpflegung kostenfrei zur Verfügung. Der geldwerte Vorteil für die Unterkunft beträgt 150 Euro bei Einzelwohnungen bzw. 100 Euro in Wohngemeinschaften. Dieser Betrag wird vom Harzklinikum direkt von der Aufwandsentschädigung abgezogen und nach den geltenden Sachbezugswerten automatisch versteuert. Die Studierenden müssen sich daher um nichts weiter kümmern.
Mit der Anbindung der PJ-Vergütung an den BAföG-Höchstsatz stellt das Harzklinikum sicher, dass Studierende künftig automatisch von bundesweiten Anpassungen profitieren. Die Regelung gilt für alle neuen PJ-Tertiale und wird regelmäßig überprüft.
„Als akademisches Lehrkrankenhaus leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung des medizinischen Nachwuchses in Sachsen-Anhalt“, erklärt Dr. Matthias Voth, Geschäftsführer des Harzklinikums. „Die Anpassung der Vergütung stärkt unsere Attraktivität und steht im Einklang mit unserem Anspruch, jungen Ärztinnen und Ärzten eine hochwertige Ausbildung auf Augenhöhe zu bieten.“
Mit rund 280 Ärztinnen und Ärzten, 2 400 Mitarbeitenden und jährlich über 100 000 Patientinnen und Patienten zählt das Harzklinikum mit seinen Standorten Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg zu den größten kommunalen Krankenhausverbünden in Sachsen-Anhalt. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universitäten Magdeburg und Halle engagiert es sich aktiv in der Lehre, Ausbildung und Nachwuchsgewinnung.